THE CLEANING LADIES
Haushaltsnahe Dienstleistung
Unterstützung in Ihrem Haushalt
über die Haushaltsnahe Dienstleistung
Wir unterstützen Privatpersonen, private Haushalte, Einrichtungen, betreutes Wohnen und auch Gewerbekunden mit unseren "Cleaning Ladies" in der Haushaltsnahen Dienstleistung, auch bei Zuschüssen der Entlastungsbeträge durch Pflegekassen mit unserer Anerkennung nach §45a SGB XI.
unser Konzept
Wir möchten unseren Kunden Leistungen zu fairen Preisen bieten, hierfür ist ein ausgeklügeltes Konzept unabdingbar. Unsere Mitarbeiter(innen) sind fest dem Kunden zugeteilt und können unter Absprache auch eigenständig Termine im Rahmen einer logischen Tourenplanung vereinbaren. Fahrzeit ist Arbeitszeit und wird bei einer schlüssigen Tourenplanung mit eingerechnet, dadurch entfallen kostenintensive Fahrkosten, die sonst der Kunde zu tragen hätte. Aufgrund der personalisierten Zuteilung von Mitarbeiter ist auch die Qualität sowie Quantität im Sinne des Kunden, nach der Einarbeitung sichergestellt. Dies wiederum senkt die Kosten für den Kunden, schafft Vertrauen, Routine und steigert das Wohlbefinden bei Kunden. Mit der Anerkennung nach §45a SHB XI können Kunden über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abrechnen lassen und profitieren von weiteren Einsparungen.








